[Interview] Jennifer Kallweit (Rechtsexpertin): Halloween soll Spaß machen - nicht vor Gericht enden
Halloween ist längst kein Kinderfest mehr. Zwischen Kürbissen, Kostümen und Partys geraten die Grenzen zwischen Spaß und Straftat immer öfter durcheinander. ARAG-Rechtsexpertin Jennifer Kallweit erklärt im Interview, welche Regeln gelten, wann Streiche zu weit gehen – und wie Familien den Abend unbeschwert genießen können.
Frau Kallweit, Halloween scheint jedes Jahr wilder zu werden. Woran liegt das?
Halloween ist heute viel größer als früher – ein echtes Event für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Leider geraten dabei die rechtlichen Grenzen leicht in Vergessenheit. Was als Spaß gedacht ist, kann schnell ernste Folgen haben.
Viele halten Halloween-Streiche für harmlos. Wann wird es gefährlich?
„Süßes oder Saures“ gehört natürlich dazu. Aber wer fehlende Süßigkeiten mit Streichen beantwortet, sollte wissen: Betritt man fremdes Grundstück, ist das Hausfriedensbruch. Beschädigungen an Autos, Türen oder Deko gelten als Sachbeschädigung – mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen. Und wer jemanden verletzt, haftet für den Schaden.
Wie lange dürfen Kinder an Halloween unterwegs sein – und wer haftet, wenn etwas passiert?
Eltern müssen klare Regeln aufstellen, wann ihre Kinder zurück sein sollen. Für Kinder unter 14 Jahren gilt 22 Uhr als Richtwert. Haftbar sind Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Kinder unter sieben Jahren sind nicht verantwortlich; ab sieben hängt es von ihrer Einsicht ab.
Kreative Kostüme gehören zu Halloween. Gibt es auch verbotene Verkleidungen?
Ja, etwa Uniformen, die echten täuschend ähnlich sehen – von Polizei oder Bundeswehr. Ebenso tabu sind verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz, Siegrune oder Keltenkreuz. Auch Kostüme, die an verbotene Organisationen wie den Ku-Klux-Klan erinnern, sind strafbar.
Masken und Requisiten sind beliebt. Was ist erlaubt?
Masken sind grundsätzlich erlaubt, aber das Vermummungsverbot gilt weiterhin – etwa bei öffentlichen Versammlungen. Beim Autofahren ist jede Maske verboten, weil sie die Sicht behindert. Und Waffenattrappen, die echten Waffen ähneln, sind laut Waffengesetz ebenfalls untersagt.
Dürfen Anwohner gegen Halloween-Besucher vorgehen?
Selbstjustiz ist tabu. Wer Kinder erschreckt oder bedroht, macht sich selbst strafbar – etwa wegen Nötigung.
Wer nichts mit Halloween zu tun haben möchte, sollte einfach Licht und Klingel ausschalten. Ein kurzer Hinweis an der Tür reicht völlig aus.
Was ist Ihr wichtigster Tipp für Halloween-Fans?
Halloween lebt vom Grusel und vom Lachen – aber eben im Rahmen des Gesetzes. Wer Rücksicht nimmt und Verantwortung zeigt, kann die Nacht des Grauens ganz entspannt genießen.



