Coca-Cola und NGG einigen sich
Beide Parteien einigten sich auf eine den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angemessene Entgelterhöhung bestehend aus zwei Säulen:
Das Entgelt wird für alle Beschäftigten um insgesamt 320 Euro brutto pro Monat erhöht ‒ um 134 Euro brutto monatlich ab dem 01.02.2023 und um weitere 186 Euro brutto monatlich ab dem 01.08.2024.
Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.988 Euro, die monatlich in Höhe von 166 Euro vom 01.02.2023 bis zum 31.07.2024 ausgezahlt wird. Hier gilt brutto gleich netto, da die Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenbefreit ist.
„Wir haben einen fairen Entgelt-Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser erkennt die Leistungen unserer Mitarbeitenden an und berücksichtigt die besondere Zusatzbelastung für unsere Beschäftigten und unser Unternehmen in der aktuell hohen Inflation. Dazu haben wir mit unserem Zwei-Säulen-Modell eine Lösung gefunden, die die Inflationsausgleichsprämie nahezu vollständig ausschöpft – bei einer insgesamt angemessenen tabellenwirksamen Entgelterhöhung“, sagt Dr. Gero Ludwig, Verhandlungsführer und Director Labour Relations & Labour Law der CCEP DE.
Für Auszubildende gibt es ab dem 01.02.2023 eine Entgelterhöhung von 100 Euro brutto pro Monat. Zusätzlich erhalten sie vom 01.02.2023 bis zum 31.07.2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1.998 Euro, die monatlich in Höhe von 111 Euro ausgezahlt wird.