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Rundfunk-Reform-Vertrag von allen Länderchefs unterzeichnet

Rundfunk-Reform-Vertrag von allen Länderchefs unterzeichnet

Inzwischen haben die Länderchefs die Änderung des entsprechenden Medienstaatsvertrags unterzeichnet, wie die Staatskanzlei in Rheinland-Pfalz am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Nun müssen noch alle Länderparlamente Ja sagen, damit der Vertrag zum 1. Juli 2023 in Kraft treten kann.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen künftig eigenständiger entscheiden können, ob sie Spartenkanäle - zum Beispiel ZDFneo - weiterhin als fortlaufendes Programm im TV anbieten oder ob die Angebote mit Blick auf das Nutzerverhalten stärker ins Netz wandern sollten.

Die Arbeit der Kontrollgremien soll zudem in den beitragsfinanzierten Häusern von ARD, ZDF und Deutschlandradio gestärkt werden. Es geht auch um die Schärfung des Auftrags der Programme, zu dem weiterhin Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, gehören soll.

In einem zweiten Schritt wollen die Bundesländer, die für Medienpolitik in Deutschland zuständig sind, den Bereich Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformieren.

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