Marketing Report
Schwellenfreies Markenzeichen für die Care and Business-Website von iWink

Schwellenfreies Markenzeichen für die Care and Business-Website von iWink

Dies macht die Online-Kommunikation von Organisationen direkt digital zugänglich, in Übereinstimmung mit der Verpflichtung gemäß der WCAG-Gesetzgebung und notwendig für 1 von 4 Niederländern mit einer funktionellen Behinderung. 

iWink: „Damit machen wir es noch mehr (Pflege-)Organisationen in den Niederlanden einfach, eine barrierefreie Website zu realisieren.“

Die barrierefreie Produktpalette macht iWink zum ersten Anbieter in den Niederlanden von vorgefertigten barrierefreien digitalen Produkten wie Websites und Reporting für digitale Publikationen. 

Niels ten Have, iWink: „Dadurch, dass wir unsere digitalen Produkte vorab auf WCAG 2.1 Level A und AA prüfen lassen, ersparen wir unseren Kunden eine Menge Kosten und Ärger.“ 

Und das ist nicht unangenehm. Ab dem 23. September 2020 müssen (halb-)staatliche Institutionen die verpflichtenden Webrichtlinien (WCAG) einhalten, damit ihre Online-Kommunikation digital zugänglich ist. Ab 2025 wird diese Gesetzgebung mit dem European Accessibility Act weiter ausgebaut, mit dem sie für mehr Organisationen gelten wird.

Wie es funktioniert? Niels: „Angenommen, eine Gesundheitsorganisation oder ein anderes Unternehmen kauft eine Care-Website oder Business-Website. Dann erhalten sie sofort den technischen Prüfbericht, wenn dieser erstellt wird. Dieser zeigt, dass die Website technisch den WCAG entspricht. Dies kann als Belastung aufgenommen werden Nachweis in der Zugänglichkeitserklärung .

Darüber hinaus kann die Organisation den Inhalt, die Corporate Identity und alle Anpassungen der Website überprüfen lassen. Dieser Ansatz reduziert nicht nur die Prüfkosten, sondern vermeidet auch erhebliche Implementierungskosten, da die Technologie nicht erneut geprüft werden muss.“

Dank seiner Bemühungen im Bereich der digitalen Zugänglichkeit wurde iWink auch als Anbieter in den niederländischen Digital Accessibility Index aufgenommen . Dies ist eine Initiative der Drempelvrij-Stiftung . Dieses Gremium prüft, ob eine Organisation nachweislich über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und testet die Produkte und Dienstleistungen anhand der WCAG-Richtlinien. Das abschließende Urteil, das iWink von der Akkreditierungskommission erhalten hat, fällt positiv aus:

„iWink erfüllt das Kriterium nachweislich barrierefreier Produkte und verfügt über ausreichend aktuelle Expertise und Erfahrung im Bereich der digitalen Barrierefreiheit.“ - DDAI.

www.iwink.nl

 

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